FAQ zur Cochlea-Implantat-Abklärung und -Versorgung
Allgemeine Fragen zum Cochlea-Implantat
In Österreich fallen bei entsprechender Indikation für die Patient*innen keine Kosten an, diese werden für das Implantatsystem, die Operation und die Rehabilitation vom österreichischen Gesundheitssystem übernommen.
Cochlea-Implantationen zählen zu den sicheren HNO-Operationen. Auch die Zuverlässigkeit der Implantate selbst ist sehr hoch. Die Ausfallquote aus medizinischen Gründen liegt laut einer Langzeitstudie bei 0,5%. Herstellende geben die genauen Zuverlässigkeitsraten ihrer Produkte auf ihrer Website an. In manchen Fällen können Hörimplantationen auch in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Eine Studie zum Thema können Sie hier nachlesen. Mehr zu den Nebenwirkungen von Hörimplantationen können Sie in den Instructions for Use des jeweiligen Hörimplantats nachlesen, die Sie bei Ihrer MED-EL Niederlassung anfragen können.
Dank besserer Operationsmethoden und strukturschonender Elektroden kann das Restgehör nach Cochlea-Implantationen häufiger und besser erhalten werden. Vor allem beim Sprachverständnis im Störlärm und der Musikwahrnehmung profitieren Patient*innen davon, wie Studien belegen.
Alle MED-EL Cochlea-Implantate sind für 1,5 Tesla MRT zugelassen*. Bei der neuesten Generation von SYNCHRONY Cochlea-Implantaten sind MRT-Untersuchung sogar bis 3 Tesla* möglich, ohne dass der interne Magnet operativ entfernt werden muss**. Studien belegen, dass 3 Tesla MRTs sicher mit und ohne Sedierung sogar an kleinen Kindern durchgeführt werden können. * MED-EL Cochlea-Implantate seit 1994 sind bedingt MR-sicher, somit können sich CI-Nutzer sicher einer MRT-Untersuchung unterziehen, sofern die Voraussetzungen gemäß dem Handbuch für medizinische Behandlungen bei MED-EL CI-Systemen eingehalten werden. **ausgenommen bei diagnostischer Notwendigkeit (1) Young et al (2020) (2) Zhen et al (2020)
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Der Rehabilitationserfolg nach einer Cochlea-Implantation hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders relevant für den Erfolg mit CI sind die Dauer der Taubheit, die Ursache für den Hörverlust, die persönliche Motivation der Patientinnen und Patienten, ein Hörtraining zu absolvieren sowie eine möglichst lange tägliche Tragedauer des Implantats. Auch die regelmäßige audiologische Nachsorge kann das Hörergebnis maßgeblich beeinflussen. Eine frühzeitige Versorgung und möglichst kurze Dauer des Hörverlusts kann die Erfolgsaussichten zusätzlich verbessern.
Überweisung und CI-Abklärung
Eine Cochlea-Implantat Abklärung sollte erwogen werden, wenn Patientinnen und Patienten trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverständnis erzielen und relevante Kommunikationsprobleme im Alltag haben.
Ein möglicher Hinweis auf eine CI-Indikation ist, wenn Betroffene nicht mehr ohne technische Hilfsmittel telefonieren können. Zu den objektiven Kriterien zählen eine hochgradige Schwerhörigkeit mit Hörschwellen bei 65 dB über alle Frequenzen für Luft- und Knochenleitung. Erreichen Patientinnen und Patienten beim Einsilberverständnis bei 65dB SPL trotz optimaler akustischer Unterstützung nur 60% oder weniger, sollte eine weitere Überweisung an ein spezialisiertes Cochlea-Implantat Zentrum in Betracht gezogen werden.
Eine Überweisung zur Cochlea-Implantat-Abklärung sollte möglichst alle aktuellen audiologischen und medizinischen Befunde enthalten. Dazu zählen Tonaudiogramme (Luft- und Knochenleitung), Ergebnisse der Sprachaudiometrie, sofern vorhanden, Angaben zur Hörgeräteversorgung, sowie relevante HNO-ärztliche Vorbefunde.
Auch wenn nicht alle Befunde vorliegen, kann bei Verdacht auf eine CI-Indikation frühzeitig an ein CI-Zentrum überwiesen werden. Die umfassende Diagnostik erfolgt dann dort.
Bei einer CI-Abklärung werden audiologische, medizinische und persönliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen Art und Grad des Hörverlusts, Sprachverständnis mit Hörgeräten, Nutzen der aktuellen Hörversorgung, Dauer und Ursache des Hörverlusts, anatomische und medizinische Voraussetzungen, auch im Hinblick auf die Narkose, sowie die individuelle Erwartungshaltung und Motivation.
Die endgültige Beurteilung einer CI-Indikation erfolgt durch ein interdisziplinäres CI-Team bzw. Implant Board einer spezialisierten HNO-Klinik.
Indikationsstellung und Eignung
Ein Cochlea-Implantat kann für Patientinnen und Patienten mit hochgradiger sensorineuraler Schwerhörigkeit in Betracht gezogen werden, wenn trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverständnis erreicht wird. Neben audiologischen Kriterien spielen medizinische Faktoren wie die Funktion des Hörnervs, die Anatomie der Cochlea und das Fehlen von Kontraindikationen eine wichtige Rolle. Der allgemeine Gesundheitszustand, mögliche Begleiterkrankungen sowie die individuelle Operationsfähigkeit werden berücksichtigt. Hier fließen anästhesiologische Risiken sowie die kognitive und persönliche Gesamtsituation der CI-Kandidatinnen und Kandidaten ein.
Es gibt keine obere Altersgrenze für die Versorgung mit Hörimplantaten. Cochlea-Implantate werden bereits im ersten Lebensjahr eingesetzt, oft simultan bilateral. Ebenso können hochaltrige Patient*innen ohne medizinische Kontraindikationen mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden. Bei Mittelohr- und Knochenleitungsimplantaten für Kindern ist das Mindestalter des jeweiligen Implantatsystems zu beachten. (z.B. VIBRANT SOUNDBRIDGE, BONEBRIDGE Mindestalter: 5 Jahre).
Neben den audiologischen und medizinischen Kriterien spielen auch die Motivation und Mitarbeit der Patientinnen und Patienten eine wichtige Rolle für den Erfolg einer Cochlea-Implantation. Eine erfolgreiche Hörrehabilitation setzt voraus, dass Betroffene den Audioprozessor regelmäßig und möglichst ganztägig tragen, an den Anpassungsterminen (Fitting) teilnehmen und die Hörtherapie aktiv machen. Auch realistische Erwartungen, die Bereitschaft zur langfristigen Nachsorge und ein unterstützendes Umfeld können den n Hörerfolg mit CI positiv beeinflussen.
Patientengruppen und Fallkonstellationen
Der Nutzen eines Hörimplantats ist individuell verschieden. Die meisten progredient ertaubten Erwachsenen erreichen auch bei Störlärm ein offenes Sprachverständnis, können telefonieren und profitieren durch eine höhere Lebensqualität. Es gibt zahlreiche Publikationen zum breiten Thema Nutzen von Hörimplantaten. Hörberatende erzählen Ihren Patient*innen gern, was Ihnen persönlich das Implantat gebracht hat.
Zu den Patient*innengruppen, die häufig zu spät für eine Cochlea-Implantat-Abklärung vorgestellt werden, zählen insbesondere Menschen mit progredientem Hörverlust, ältere Schwerhörige sowie Personen, die zwar regelmäßig Hörgeräte tragen, aber dennoch ein deutlich eingeschränktes Sprachverstehen aufweisen.
Auch Patient*innen mit asymmetrischer Schwerhörigkeit oder Single-Sided Deafness (SSD) werden nicht immer frühzeitig als potenzielle CI-Kandidatinnen und Kandidaten erkannt.
Häufig liegt der Fokus auf den Hörschwellen im Audiogramm, während die tatsächlichen Kommunikationsprobleme im Alltag unterschätzt werden.
Eine Cochlea-Implantat (CI)-Abklärung sollte bei Patientinnen und Patienten mit einseitiger Taubheit (Single-Sided Deafness, SSD) oder hochgradigem einseitigem Hörverlust erwogen werden, wenn die Hörbeeinträchtigung den Alltag deutlich erschwert.
Typische Anzeichen sind Probleme beim Sprachverstehen in geräuschvoller Umgebung, eingeschränktes räumliches Hören oder erhöhte Höranstrengung. Da ein Cochlea-Implantat das Hören auf der betroffenen Seite wieder stimulieren kann, profitieren viele Betroffene von einer frühzeitigen Abklärung in einem spezialisierten CI-Zentrum.
Patientengruppen und Fallkonstellationen
Eine Cochlea-Implantat-Abklärung (CI-Abklärung) sollte in Betracht gezogen werden, wenn Patientinnen und Patienten trotz optimal angepasster Hörgeräte kein ausreichendes Sprachverstehen erzielen und relevante Kommunikationsprobleme im Alltag bestehen.
Typische Hinweise sind Schwierigkeiten beim Verstehen von Gesprächen in geräuschvoller Umgebung, beim Telefonieren oder bei der Kommunikation in Gruppen.