Passive Mittelohrimplantate sollen die Schallübertragung vom Trommelfell zum ovalen Fenster wiederherstellen, indem die Gehörknöchelchen entweder teilweise oder ganz ersetzt werden.
Sie sind für alle Altersstufen zugelassen.
Tympanoplastik-Prothesen – Indikation

Tympanoplastik-Prothesen dienen zur Behandlung von:
- Patient*Innen mit angeborenen oder erworbenen Fehlbildungen der Gehörknöchelchenkette (z. B. durch chronische Mittelohrentzündung, traumatische Verletzung, Missbildung, Cholesteatom)
- Patient*Innen mit unzureichendem Schallleitungsvermögen aufgrund früherer Mittelohroperationen.
> Partialprothesen dienen als Ersatz für die Ossikelkette, wenn zumindest der Steigbügel intakt und mobil ist.
> Totalprothesen dienen als Ersatz für die Ossikelkette, wenn zumindest die Steigbügelfußplatte intakt und mobil ist.
Stapesplastik-Prothesen – Indikation

Stapesplastik-Prothesen dienen zur Behandlung von:
- Patient*Innen mit angeborenen oder erworbenen Steigbügeldefekten, z. B. durch Otosklerose, angeborene Stapesfixierung, traumatische Verletzung, Missbildung der Gehörknöchelchenkette oder des Mittelohrs
- Patient*Innen mit unzureichendem Schallleitungsvermögen nach einer früheren Stapes-Operation
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